Mieterhöhungen

Auf den ersten Blick sicherlich ein prekäres Thema. Die deutsche Rechtsprechung gibt einen schmalen Grat vor, auf dem man wandeln muss, um Mieterhöhungen durchzusetzen.

Aber mal abgesehen von Fristen und Formeln: Wissen Sie, welche Miete Sie für eine nach 26 Jahren freigewordene Wohnung aufrufen können? Wie hat sich der Kiez entwickelt? Wo bewegen sich ortsübliche Vergleichsmieten? Welche Vorteile bietet Ihr Objekt? Welche Marke sollte die Zahlmiete auf keinen Fall unterschreiten? Aufgrund der Tatsache, dass wir tagtäglich am Mietmarkt „agieren“, kennen wir die Antworten auf all diese Fragen und wissen was Ihre Mietsache wert ist.

Uns ist wichtig, dass Sie wissen, dass die Anpassung an ortsübliche Vergleichsmieten Ihr gutes Recht ist. Dieses Recht auf eine überzeugende und gerichtsfeste Weise umzusetzen, können Sie uns gern überlassen.

Von der Prüfung, ob es bei Ihren Mieten Erhöhungspotential gibt, über die gerichtsfeste Kommunikation Ihrer Ansprüche den Mietern gegenüber bis zur Betreuung Ihrer Mieter in Bezug auf Rückfragen, beinhaltet unser Service alles, was einen reibungslosen Ablauf möglich macht.

Auch bei Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen oder erhöhter Bewirtschaftungskosten stehen wir Ihnen zur Seite. Wir haben Erfahrungen im Bereich des preisgebundenen Wohnraums und können alle Formen der Mieterhöhung durch Neuberechnung der Wirtschaftlichkeit fertigen.